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Allgemeine Geschäftsbedingungen Artrent

  • 1 Allgemeines
  1. Die Firma Artrent ist Eigentümer der Internetplattformen artrent.ch, art-sharing.ch und artsharing.ch.
  2. Die Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Artrent und deren Kunden unterliegen ausschliesslich den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Artrent. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung.
  • 2 Eigentum und Urheberrecht
  1. Die Firma Artrent ist nicht Eigentümerin der eingestellten Kunstwerke.
  2. Die auf der Internetplattform dargestellten Kunstwerke werden mit ausdrücklicher Genehmigung der Kunstschaffenden präsentiert.
  3. Sämtliches Bildmaterial, welches durch Artrent veröffentlicht ist, darf weder kopiert, noch weiterverarbeitet oder ohne Genehmigung an anderer Stelle veröffentlicht werden.
  4. Die Kunstwerke stehen bei Vermietung und nach Verkauf weiter unter dem Urheberrecht der Kunstschaffenden. Jegliche Reproduktion und mediale Weiterverwertung der Kunstobjekte, auch zu Privatzwecken, ist untersagt. Ausgenommen sind Aufnahmen von Raumsituationen, in denen sich die Kunstwerke befinden, für private Zwecke. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Kunstschaffenden, die über Artrent eingeholt werden kann.
  5. Es gilt das Urheberrecht der Schweiz.
  • 3 Vertragsschluss und Lieferung
  1. Die Kundschaft ist dazu verpflichtet, die im Mietanfrage-Formular geforderten Angaben (Name, Anschrift etc.) wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben.
  2. Die Firma Artrent übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben und Farben der auf der Internetplattform dargestellten Kunstwerke sowie zu deren Verfügbarkeit.
  1. Artrent liefert die bestellten Kunstwerke nach Absprache gegen eine zu vereinbarende Aufwandsentschädigung, gegebenenfalls auch kostenfrei, zur Ansicht.
  2. Eine Ansicht der Kunstwerke in den Räumen von Artrent ist kostenfrei möglich.
  3. Transporte durch Kund*innen geschehen auf deren eigenes Risiko.
  4. Die Kund*innen entscheiden anhand der Originale über den Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages. Bei der Übergabe der Originale sind diese auf eventuelle Mängel zu prüfen und diese sind sofort mitzuteilen und im Vertrag festzuhalten.
  5. In besonderen Situationen kann der Kunde oder die Kundin ein bereits gemietetes Kunstwerk auch innerhalb der Vertragsdauer gegen ein anderes auswechseln.
  6. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Rückerstattung.
  7. Die gemieteten Kunstwerke müssen sich während der gesamten Vertragsdauer an der im Mietvertrag fixierten Adresse befinden. Veränderungen sind vorher an Artrent mitzuteilen. In jedem Fall müssen sie in der Schweiz bleiben.
  • 4 Zahlungskonditionen
  1. Die Miet- und Kaufverträge sind innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Gleiches gilt für Mietvertrags-Verlängerungen.
  2. Die Kunstwerke werden im Namen und auf Rechnung der Kunstschaffenden vermietet oder verkauft. Die Firma Artrent überweist die Zahlungen nach deren Eingang und nach Abzug der Vermittlungsgebühren an die Kunstschaffenden.
  • 5 Versicherung
  1. Die Versicherung der gemieteten Kunstwerke inkl. Rahmungen und Sockeln obliegt der Kundschaft, ausser wenn anders vereinbart.
  2. Das gilt auch für Transporte und andere Handhabungen, welche die Kundschaft selbst durchführt.
  • 6 Vertragsverlängerung und Vertragsende
  1. Gegen Ende des Mietvertrages wird der Kunde, die Kundin auf diesen Sachverhalt hingewiesen und weiteres Vorgehen wird vereinbart. Kommt es zu keiner Fortführung eines Vertragsverhältnisses, ist die Kundin, der Kunde zur Rückgabe des oder der Mietobjekte innerhalb von 10 Tagen verpflichtet.
  • 7 Verkäufe
  1. Bei Verkäufen wird der Kaufbetrag von Artrent im Namen und Auftrag der Kunstschaffenden in Rechnung gestellt.
  2. Für Mängel irgendwelcher Art an den Kunstwerken haftet die Kunstschaffenden.
  3. Die Ware bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang Besitz des Verkäufers.

Gerichtsstand ist Zürich.